Über den Bauletter flatterte die Tage eine Pressemitteilung ins Postfach: „dena-Umfrage: Bekanntheitsgrad des Energieausweises steigt“. Ich darf mal kurz aus dem Text zitieren:

„Die Mehrheit derjenigen (rund 90 Prozent), die den Energie­ausweis kennen, findet ihn hilfreich, um die Energiekosten ei­ner Immobilie einschätzen zu können. Acht von zehn Befragten wussten zudem, dass sie als Interessenten beim Kauf oder bei der Anmietung einer Immobilie ein Recht da­rauf haben, den Energieausweis des Gebäudes einzusehen.“

Sehr schön, der Architekt nickt mit dem Kopf. Doch dann geht es weiter:

„Bei der Verfügbarkeit des Ausweises besteht aber offenbar noch Nachholbedarf: Denn nur 26 Prozent aller befragten Miet- bzw. Kaufinteressenten, die in den vergangenen drei Jahren an einer Immobilienbesichtigung teilgenommen haben, berichteten, dass sie den Energieausweis einsehen konnten. Fast drei Viertel sagten, der Ausweis sei nicht zugänglich gewesen.“

Deutlicher ausgedrückt: Ein Großteil der Makler und Hausverwalter versucht sich um den gesetzlich verpflichtenden Energieausweis herum zu mogeln. Aus eigener Erfahrung bei meiner letzten Wohnungssuche 2011 kann ich sagen: Sie tun das in der Regel in voller Absicht. Kauf- oder Mietobjekt, teuer oder billig – spielt keine Rolle. Bekommt halt einfach der die Wohnung, der nicht nach dem Ausweis gefragt hat. Immer die gleiche Leier, mit Ausnahme der großen Wohnungsbaukonzerne vielleicht. Und weil Hitlisten gerade so in Mode sind, tada, Trommelwirbel:

Die drei besten schlimmsten Ausreden um sich vor dem Energieausweis zu drücken:

1. „Wir haben einen Ausweis, aber vor xx Monaten wurde die Heizanlage (oder ein beliebiges anderes Bauteil) ausgetauscht und deshalb ist der im Moment nicht mehr aktuell.“

2. „Ach, wissen Sie, der ist so wenig aussagekräftig, da können Sie ohnehin kaum was mit anfangen. Der Energieverbrauch hängt ja wesentlich vom Nutzerverhalten ab. Ihre Vormieter waren jedenfalls immer zufrieden mit der Wohnung.“

3. „Da hat noch nie jemand nach gefragt, deshalb habe ich den jetzt gar nicht da. Wenn das für sie wichtig ist, können wir den Energieausweis bei Vertragsabschluss nachreichen.“

… oder am St. Nimmerleinstag.

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